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Unterlagen für die Sprechstunde

Was benötigen wir in der ersten Stunde?

Grundsätzlich ist es am einfachsten, wenn Sie alle Unterlagen, die Sie in der MPU-Angelegenheit gesammelt zu haben, zur ersten Stunde mitbringen. Ich kann dann sehr rasch sehen, wie sich Ihr Fall aus fachlicher Sicht darstellt, welche Schritte schon unternommen sind und welche noch ausstehen. Ich gebe Ihnen nachstehend gerne ein paar Anhaltspunkte.

Scheuen Sie sich aber nicht, mich auch anzurufen, wenn Ihnen Dokumente fehlen. Fast immer ist es möglich, alle bedeutsamen Informationen über die Führerscheinstelle zu erhalten. Gerne führe ich für Sie dieses Gespräch.

1. Strafbefehle, Ordnungswidrigkeiten, Gerichtsurteile

Bringen Sie alle Unterlagen mit, die Sie von der Polizei, dem Gericht oder den Bußgeldstellen erhalten haben. Im Falle von Alkoholdelikten ist dies meist der Strafbefehl, welcher Tatzeit und Promillewert enthält oder der Bescheid der Ordnungswidrigkeit. Bei Drogenvergehen gibt es neben dem letztgenannten Dokument manchmal Gerichtsurteile oder Protokolle der Polizei. Bei der verkehrsrechtlichen Fragestellung ist ein Punkteauszug aus Flensburg hilfreich. Im Falle strafrechtlicher Bedenken enthält das Gerichtsurteil alles Wissenswerte.

2. Korrespondenz des Anwalts

Oft ist bereits ein Anwalt in die Sache involviert und hat sich für Sie eingesetzt. Seine Schriftsätze sind natürlich ebenfalls wichtig, denn Sie zeigen, wie der Kontakt mit dem Gericht oder der Führerscheinstelle oder vielleicht sogar einer Begutachtungsstelle sich in der Vergangenheit gestaltet hat. Wenn es Ihnen auch selbstverständlich freisteht, ja in bestimmten Fällen sogar empfehlenswert ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen, sollten Sie diese Trumpfkarte mit Bedacht ausspielen. Gute Anwälte können vermitteln und Ihnen bisweilen wertvolle Zeit gewinnen, schlechte Anwälte können die Fronten verhärten und Sie von Ihrem Ziel abbringen. Unabhängig von der Vorgeschichte lässt sich aber, wenn Sie zur Kooperation bereit sind, fast immer ein konstruktiver Lösungsweg finden und Gutachter interessieren sich weniger für das, was war, als für das, was nunmehr für Sie spricht.

3. Schreiben der Führerscheinstelle

Gehören Sie zu jenen Glücklichen, die schon sehr bald auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung aufmerksam wurden? Dann können Sie bereits frühzeitig wichtige Belege Ihrer Bewährung sammeln und diese der Führerscheinstelle vorlegen. Wenn auch dadurch der Gang zur MPU üblicherweise nicht vermeidbar ist, denn die MPU-Anweisung ist ein formaler Akt, welcher der Führerscheinstelle wenig Spielraum lässt, kann der Weg dorthin sich wesentlich angenehmer gestalten. Der einzelne Sachbearbeiter kann und wird – wenn Sie kooperieren – das ihm Mögliche für Sie tun und Sie sollten diese Chance nicht unterschätzen.

Vermutlich werden Sie aber zur Mehrheit derer gehören, die einige Monate vor Sperrfristende ein Schreiben der Führerscheinstelle erhalten haben, welches Sie nun zur Vorlage eines MPU-Gutachtens auffordert. Bringen Sie dieses Schreiben unbedingt zur Sprechstunde mit. Es muss nämlich die Ihnen zur Last gelegten Vorfälle benennen und begründet oft detailliert, warum eine MPU erforderlich ist. Es enthält wichtige Daten zu Ihrem Fall und es legt den Begutachtungsanlass fest, d.h. es bestimmt die behördliche Fragestellung und entscheidet damit darüber, welche Fragen ein Gutachter Ihnen stellen darf.

Nehmen wir den häufigen Fall, dass ein Klient neben einer Alkoholfahrt noch in derselben Nacht eine Unfallflucht begangen hat oder eventuell ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. Vielleicht hat es auch ein Wortgefecht gegeben, das nun als Beleidigung oder Widerstand gegen die Staatsgewalt in die Strafakte eingegangen ist. Die Führerscheinstelle könnte, da ja neben der Alkoholthematik auch eine der fehlenden Verantwortung oder der Aggression vorliegt, zusätzlich zur reinen Alkohol-MPU noch Ihre charakterliche Eignung in Frage stellen und den Begutachtungsanlass entsprechend ausweiten. Oft aber ist aus den Unterlagen erkennbar, dass das Fehlverhalten eine Folge des Kontrollverlusts in der Trunkenheit war. Wenn Sie sonst nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und wenn Sie keine Anhäufung verkehrsrechtlicher Punkte in Flensburg aufzuweisen haben, bestehen gute Chancen, dass die Führerscheinstelle sich auf die Alkoholthematik beschränkt. Der Brief, den Sie erhalten haben, zeigt die Entscheidung, und natürlich muss ich Ihnen nicht sagen, dass bei frühzeitigem Kontakt mit einem Verkehrspsychologen, bei optimaler Kooperation, d.h. bei belegbar günstiger Entwicklung in Grenzfällen zu Ihren Gunsten entschieden werden kann. Daran ist auch nichts verwerflich, denn ein Sachbearbeiter kann eine umfassende Einzelschulung, ein detailliertes Dokument der Veränderung, welches den Klienten charakterlich entlastet, als wertvolle Evidenz bei der Entscheidung mit berücksichtigen.

Wenn nun – um das Beispiel oben aufzugreifen – die Führerscheinstelle sich auf die Fragestellung Alkohol beschränkt, sind auch dem Gutachter die Hände gebunden. Er darf Sie nur zu dieser Thematik befragen und wird über verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) oder Ihren Fahrstil kein Wort verlieren. Auch die verkehrspsychologische Beratung wird so günstiger für Sie, denn wir sparen uns die entsprechenden Unterrichtsstunden.

4.  Medizinische Belege

Sie fallen zumeist bei Alkohol- oder Drogenfragestellungen an und können, ja müssen Sie im besten Falle entlasten. Bringen Sie diese Belege mit, damit ich sehen kann, ob sie bereits den Anforderungen der MPU genügen oder ob noch weitere Befunde nötig sind. Auf den Webseiten Abstinenznachweise Alkohol und Abstinenznachweise Drogen finden Sie weitere wichtige Hinweise. Je früher und vollständiger diese Belege sind, desto besser.

5. Sonstige Belege

Hierzu gehören Therapiebescheinigungen, Bescheinigungen von Selbsthilfegruppen, Bescheinigungen des Arbeitsgebers und andere Belege. Während die beiden erstgenannten Bescheinigungen von Gutachtern geschätzt werden und Ihre Erfolgschancen in der MPU durchaus erhöhen können, sind Schreiben des Arbeitgebers mit gebotener Vorsicht zu beurteilen. Selbstverständlich können sie über die Zuverlässigkeit eines Klienten eine Aussage treffen, auch kann der Arbeitgeber sein Interesse an einer (weiteren) Anstellung des Betreffenden bekunden, doch wird ein solcher Text von Gutachtern oft mit Zurückhaltung aufgenommen, manchmal sogar abgelehnt. Er gilt dann als interessensgetrübt, wenig objektiv und bloßer Gefälligkeitsbeweis, ja: mancher Gutachter betrachtet darin eine unlautere Einmischung in die eigene Entscheidungsfindung. Doch ich kenne auch das Gegenteil: wenn der Chef die vormaligen charakterlichen Schwächen des Mitarbeiters (z.B. Alkohol am Arbeitsplatz) offen benannte und dann glaubhaft positive Veränderungen (hier die Abstinenz), gesteigerte Arbeitsmotivation und –leistung belegen konnte, mochte eine solche Bescheinigung durchaus von Wert sein. Bringen Sie mit, was Sie haben, ich kann dann beurteilen, ob Ihnen das in der MPU hilft oder nicht.

Zusammenfassung

Ich hoffe, diese Beispiele haben Ihnen einen Eindruck davon gegeben, was für mich und später für Sie in der MPU von Bedeutung ist. Machen Sie sich nun aber keine allzu großen Sorgen darüber, welche dieser Belege wichtig sind und welche nicht. Bringen Sie alles, was Sie haben, zur Sprechstunde mit. Meine frühere Arbeit als Gutachter und meine heutige als verkehrspsychologischer Berater haben mich gelehrt, schnell und effizient das herauszusuchen, was von Belang ist. Und dann beginnt die eigentliche Arbeit. Wir müssen herausfinden, was Sie noch benötigen und wie Sie möglichst schnell, aber vor allem möglichst sicher in die MPU gehen. Und auch dafür ist die Sprechstunde da.