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Ablauf einer Begutachtung (MPU)

Vorbemerkung

Sie haben sich also für ein MPU-Institut entschieden. Sie haben weiterhin auf der Erklärung, die Sie der Führerscheinstelle zurück gesandt haben, angekreuzt, dass Ihnen das Gutachten persönlich nach Hause geschickt werden soll. Denn Sie sind der Auftraggeber und es gibt keinen Grund, diesen juristischen Vorteil zu verschenken, d.h. selbst zu entscheiden, ob Sie das Gutachten später der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen wollen oder nicht. Sie haben schließlich den vom Begutachtungsinstitut Ihrer Wahl vorgeschlagenen Termin angenommen oder einen eigenen Termin vereinbart und sind jetzt bereit, sich der Prüfung zu stellen. Was kommt auf Sie zu und wie konkret läuft die MPU ab? Auf diese Fragen möchte ich Ihnen nunmehr eine Antwort geben und dabei zeigen, dass Sie, wenn Sie gut vorbereitet sind und das Prozedere kennen, keine Angst vor der MPU haben müssen.

1. Anmeldung: Personalien und Sehtest

Die Begutachtung beginnt mit der Anmeldung vor Ort und wird üblicherweise von einem Assistenten bzw. einer Sekretärin vorgenommen. Sie treten in die Räumlichkeiten des Institutes ein, zeigen das Einladungsschreiben und Ihren Pass vor und werden, nachdem man Ihre Personalien aufgenommen hat, einem ersten, rudimentären Sehtest unterzogen. Sie müssen in eine der Apparaturen blicken, die Ihnen vom Optiker oder Augenarzt schon bekannt ist. Man stellt dabei fest, ob ausreichende Sehschärfe auf einem oder beiden Augen besteht, wie Ihr räumliches Sehen ausgebildet ist bzw. ob Sie farbenblind sind.

Lassen Sie sich von dieser ersten Routine nicht verunsichern. Sie haben ja bei Antragstellung schon die nötigen Belege erbracht und können im Falle von grenzwertigen Befunden immer noch ein Attest nachreichen, vielleicht auch eine Brille sich verschreiben lassen, die dann den Minimalanforderungen genügt, die an ein sicheres Autofahren zu stellen sind.

2. Leistungstest, Nachtestung und Möglichkeit eines Fahrtests

Es mag sein, dass Sie eine Zeitlang im Wartezimmer verbringen, bevor man Sie zum Testgerät bittet; vielleicht ist auch gleich ein Platz frei und Sie können beginnen. Viele Klienten haben Angst vor diesem Reaktionstest, sind aufgeregt und übertragen ihre Nervosität auf das Testergebnis. Ich kann Sie beruhigen. Sie brauchen auch vor dem Leistungstest überhaupt keine Angst haben, denn er ist – wie wir gleich sehen werden – nicht entscheidend. Jüngere Klienten haben üblicherweise keine Schwierigkeiten, die erforderliche Leistung zu erbringen, wenn Sie nur darauf achten, das Testgerät auf die richtige Weise zu bedienen und auch ältere Personen bestehen oft auf Anhieb, da sie aufgrund ihrer Erfahrung einen gewissen Bonus bei der Auswertung erhalten.

Sollten Sie zunächst mit der Testbatterie nicht zurechtkommen, wird der Psychologe, der die Befunde auswertet, Sie noch einmal nachtesten: er wird Ihnen eine andere Testreihe vorlegen und oft tritt hier – da Sie nun die Apparatur kennen und sich an die Räumlichkeiten gewöhnt haben – eine Besserung der Werte ein. Doch selbst im Falle eines wiederholten „Scheiterns“ beim Leistungstest  ist noch nichts verloren. Denn niemals wird ein unzureichendes Testergebnis für sich alleine betrachtet bei sonst günstigen Befunden eine Begutachtung negativ machen.

Es besteht immer die Möglichkeit, mittels einer Fahrprobe zu zeigen, dass die Leistungsminderung keinen nachweisbaren Einfluss auf Ihr Fahren hat. Sie würden in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt gebeten, mit einem Fahrlehrer und einem Prüfer eine kurze Strecke zu fahren. Wenn Sie dabei überzeugen können – was in Anbetracht der Fahrroutine fast immer der Fall ist – wird der Leistungstest dahingehend für irrelevant erklärt, dass man im Gutachten festhält, die Leistungsmängel seien in der konkreten Fahrpraxis durch Erfahrung und Umsicht kompensierbar. Gehen Sie daher gelassen an das Testgerät mit dem Wissen, dass Ihnen im Notfall Ihre Fahrerfahrung aus der Klemme helfen kann, d.h. Sie selbst bei einem negativen Reaktionstest noch immer ein positives Gutachten erlangen können.

3. Das Wartezimmer – Fragebogen

Eine Begutachtung verlangt Ihnen ein hohes Maß an Geduld ab. Denn sicherlich würden Sie gerne, um die Nervosität auf einem Minimum zu halten, rasch untersucht werden, d.h. sich das Warten ersparen. Leider kann Ihnen kein Institut hier optimal entgegen kommen, denn die Länge einer Untersuchung kann weder der Arzt noch der Psychologe planen. Auch möchte man Leerlauf verhindern und bestellt daher die Klienten in einem eher engen Abstand ein. Rechnen Sie damit, dass eine Begutachtung mehrere Stunden dauert und richten Sie sich psychologisch darauf ein. Nehmen Sie sich etwas zu lesen mit oder haben Sie Ihren iPod dabei und hören Sie Musik, die Ihnen gut tut. Alles, was Ihnen hilft, eine Gelassenheit zu bewahren, gilt.

Damit Sie nun nicht ganz auf sich alleine gestellt sind, teilt Ihnen der Assistent einen Fragebogen aus. Vielleicht haben Sie einen anderen auch schon vor der MPU zugesandt bekommen. Lassen Sie hier dem jeweiligen Institut seine Vorliebe. Füllen Sie die Fragen so gut sie können aus und geben Sie den Bogen dem Assistenten zurück. Wenn Sie sich verkehrspsychologisch vorbereitet haben, dann werden Ihnen diese Fragen keine Probleme bereiten. Sollten Sie eine Frage nicht beantworten können, ist dies nicht tragisch. Der Gutachter wird sich bei der Beurteilung Ihres Falles hauptsächlich auf das verlassen, was Sie ihm im Gespräch mitteilen, und Sie können ihn bei Unklarheiten fragen. Auch wird er von sich aus, wenn der Fragebogen wesentliche Auslassungen enthält, darauf zu sprechen kommen und notfalls können formale Informationen, wie etwa seit wann Sie die Fahrerlaubnis haben, nachträglich noch beigebracht werden.

Eine Frage freilich ist von Bedeutung und Sie gibt Ihnen ein Moment der Macht und der Entscheidung in die Hand. Sie müssen ankreuzen, ob Sie sich fit und leistungsfähig fühlen. Nehmen Sie diese Frage ernst. Üblicherweise haben Sie sich auf die MPU gut vorbereitet. Sie haben für ausreichend Schlaf gesorgt, sich einen Tag frei genommen und können daher beruhigt mit „Ja“ antworten. Es mag aber vorkommen, dass Sie sehr schlecht geschlafen haben, dass Sie nicht ausreichend gefrühstückt haben, sich verplant haben oder dass Sie eine erhebliche Wartezeit in Kauf nehmen mussten und sich in dem Augenblick des Wartezimmers miserabel fühlen. Sie sollten in diesem Fall ein „Nein“ ankreuzen und die Begutachtung verschieben, denn in einem solch desolaten Zustand droht Ihr Fall zu scheitern. Wenn Sie sich aber vernünftig auf den Test vorbereitet haben, wird der Fragebogen im allgemeinen und diese besondere Frage für Sie kein Problem darstellen.

4. Medizinische Untersuchung

Je nach Einbestellung werden Sie nun zuerst vom Arzt oder Psychologen aufgerufen. Die Reihenfolge der Untersuchung ist unerheblich. Da aber die Untersuchung beim Arzt kürzer dauert, werden Sie, wenn Sie auf der Untersuchungsliste am Anfang stehen, zunächst den Psychologen zu sehen bekommen, wenn Sie am Ende stehen, den Arzt. Gehen wir also davon aus, dass erst die medizinische Untersuchung erfolgt.

Sie besteht je nach Anlass der Untersuchung aus zwei Teilen, einem inhaltlichen und einem praktischen Teil. Schauen wir uns beiden etwas näher an.

a. Inhaltlicher Teil: Allgemeinbefinden, Krankenvorgeschichte, Konsum

Zunächst wird der Arzt sich in einem Gespräch über Ihr Allgemeinbefinden informieren sowie einige personenbezogene Grunddaten notieren. Er erkundigt sich über Größe, Körpergewicht und fragt nach Nikotin- oder Medikamentenkonsum. Im Falle einer Alkoholfragestellung wird er sicherlich auch überprüfen, ob Sie in der Arbeit regelmäßig mit Lösemitteln (z.B. Lacken, Klebstoffen) in Kontakt kommen, was Ihre Leberwerte erhöhen könnte.

Die Krankenvorgeschichte befasst sich mit zurückliegenden oder noch akuten ernsten Erkrankungen, die bei Ihnen oder in Ihrer Familie aufgetreten sein könnten, wobei Diabetes oder körperliche Behinderungen als die Fahreignung beeinträchtigende Beispiele dienen mögen. In diesem Fall ist es ratsam, Atteste Ihres Hausarztes mitzubringen, damit der Sie begutachtende Arzt feststellen kann, ob er zusätzliche Befunde benötigt.

Sollten Sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenvergehen zur MPU geladen sein, müssen Sie sich darauf einstellen, dass zusätzlich Ihr jeweiliges Konsumverhalten abgefragt wird. Bei Alkohol geht es um früheres und gegenwärtiges Trinken sowie eine mögliche Alkoholabhängigkeit; bei Drogen wird der Arzt ebenfalls eine körperliche Abhängigkeit bestätigen oder ausschließen wollen, wenn er Ihren früheren Drogenkonsum erhebt. Dabei werden Sie auch Angaben zu Ihrem gegenwärtigen Alkoholkonsum machen müssen, denn es gilt, den Verdacht der Suchtverschiebung auszuschließen.

Begehen Sie hier keinen Fehler! Im allgemeinen ist bei fehlender körperlicher Drogenabhängigkeit neben der offensichtlich sinnvollen Alkoholabstinenz auch ein moderater, will sagen: kontrollierter Alkoholkonsum denkbar und sollte dieser vorliegen, so ist dringend zu raten, ihn auch anzugeben, wie ja ganz allgemein die Wahrheit in der MPU der erfolgversprechendste Weg ist. Der Arzt kann nämlich, wenn Sie Alkoholabstinenz behaupten, eine Haaranalyse (EtG) von Ihnen verlangen, welche auf drei Monate zurück (bei 3cm Kopfhaar) die von Ihnen postulierte Karenz auf die Probe stellt. Sollten Sie doch Alkohol getrunken haben und hier nachträglich einen diskreditierenden medizinischen Befund produzieren, wird das Gutachten aufgrund der fehlenden Glaubhaftigkeit bzw. des erbrachten Widerspruchs negativ.

Interessant wird die Sache, wenn Sie einen solchen Test ablehnen. Man muss abwarten, wie sich die Begutachtungspraxis im Drogenfall dazu stellt. Gehen Sie aber davon aus, dass der Arzt wohl das Recht hat, eine Abstinenzbehauptung zu überprüfen. Auch liegt auf der Hand, dass Ihre Weigerung negativ beurteilt wird und damit Ihre Erfolgschancen schmälert, denn Sie haben die nötige Offenheit und Kooperation vermissen lassen und warum sollten Sie, wenn Sie die Wahrheit gesagt haben, Angst vor einer solchen Untersuchung haben? Wie sie sehen, hat uns die Diskussion bereits in den praktischen Teil geführt und diesen wollen wir uns jetzt näher ansehen.

b. Praktischer Teil: Körperliche Untersuchung, Abstinenzbelege

Hier wird der Arzt im Rahmen einer internistischen Untersuchung einige wesentliche Daten zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand erheben. Er wird Ihr Seh- und Hörvermögen überprüfen, wird den Blutdruck messen, vielleicht auch die Reflexe testen. Wenn Ihnen Punkte- oder Strafrechtsvergehen zu Last gelegt werden, haben Sie die medizinische Untersuchung damit hinter sich.

Sollte Sie Ihre Akte freilich als „Alkoholtäter“ ausweisen, mag es sein, dass Sie eine Atemalkoholprobe abgeben müssen sowie einige Übungen auszuführen haben, die Ihnen vom Delikttag her bekannt sein könnten (z.B. Einbeinstand, Finger zur Nase führen, Laufen auf einer geraden Linie). Zusätzlich wird Ihnen Blut zur Bestimmung der Leberwerte abgenommen und natürlich sollten Sie alle medizinischen Belege, etwa eigene Leberwerte oder Protokolle des Abstinenzchecks (EtG) dem Arzt vorlegen.

Bleibt noch der Drogenfall, der sich dadurch auszeichnet, dass unter Sichtkontrolle Urin abgenommen wird. Hier haben Sie nun zwei Möglichkeit: sie „können“ oder Sie „können“ nicht. Legendär bei Insidern ist die Ärztin eines namhaften MPU-Instituts, die es regelmäßig verstand, bei Klienten den sog. Harnverhalt hervorzurufen. Rien ne va plus! Ein wirklicher Vorteil ist diese Hemmung nicht, denn zum einen müssen Sie dann die fehlenden Befunde evtl. später nachreichen, d.h. noch einmal erscheinen, was die Erstellung des Gutachtens verzögert, zum anderen haben Sie durch das eine Jahr Drogenabstinenz, welches Sie üblicherweise vorlegen müssen, genügend Abstand zum früheren Missbrauch und werden diese für Sie positive Befundlage nicht durch einen Drogenkonsum wenige Tage vor der MPU aufs Spiel setzen.

Was ist zuletzt vom Joker des Arztes zu halten, dem Überraschungstrumpf, den er nach Bedarf aus dem Ärmel ziehen kann, dem EtG-Nachweis? Rechnen Sie damit, dass Sie dann, wenn Sie Alkoholabstinenz behaupten, immer auch diese belegen müssen. Konkret heißt dies, dass der Arzt ein sofortiges Urinscreening auf Alkohol (EtG) durchführen kann, welches je nach getrunkener Menge und Zeitpunkt des Konsums für wenige Tage einen Befund erbringen kann (s. Medizinische Nachweise im Alkoholfall). Alternativ kann der Arzt auch drei Zentimeter Kopfhaar entnehmen und damit auf drei Monate zurück einen möglichen Alkoholkonsum überprüfen. Minimale Mengen, wie Sie etwa in Medikamenten (homöopathischer Dosierung) vorkommen, sind damit zwar nicht aufzuspüren, doch dürften Sie bei regelmäßigerem Konsum oder Rauschepisoden ins Netz gehen. Auch hier gilt: Die medizinische Entwicklung geht beständig weiter, die Untersuchungsmethoden verfeinern sich, die Cut-Off-Werte werden herabgesetzt, so dass es sich nicht lohnt zu pokern.

Wenn Sie eine verkehrspsychologische Beratung gewählt haben, werden Sie all dies bereits vorher mit Ihrem Psychologen besprochen haben. Sie werden dann wissen, ob Sie mit Abstinenz oder einem kontrollierten Trinkprogramm sich der MPU stellen und Sie werden bei der Wahrheit bleiben. Dann werden Sie nicht nur keine Angst vor möglichen medizinischen Folgetests haben, Sie werden auch selbstbewusst auftreten und dies ausstrahlen, womit wir mühelos zum psychologischen Teil der Untersuchung übergehen können.

5. Psychologische Untersuchung

Wenn die medizinischen Details geklärt sind, entscheidet also die psychologische Untersuchung darüber, ob Sie die MPU bestehen oder nicht. Denn bereits vorab haben Sie sich mit einem Verkehrspsychologen besprochen, haben alle erforderlichen Atteste oder Abstinenzbelege gesammelt und dem Arzt vorgelegt und auch der Leistungstest stellt, wie wir oben sahen, üblicherweise kein entscheidendes Kriterium dar, denn eine Fahrprobe, die Sie für geeignet erklärt, ist immer möglich.

Der Psychologe ruft Sie also auf und führt Sie in sein Besprechungszimmer. Er hat Ihre Akte sorgfältig studiert und wird nun – nach Maßgabe der eigenen Berufserfahrung und der Vorgaben der Behörde, die ja den Untersuchungsanlass festlegte – seine Fragen stellen. Wenn er auch inhaltlich eine gewisse Beschränkung durch eben diese Festlegung hinnehmen muss, ist nicht wirklich klar, wie weit sie im konkreten Fall geht. Ich gebe Ihnen hierzu ein prekäres Beispiel, dessen endgültige Klärung noch immer aussteht.

Formaljuristisch betrachtet darf der Gutachter nur diejenigen Verstöße und Delikte befragen, welche die Führerscheinstelle in einem Beiblatt der MPU-Anordnung mitgegeben hat. Dort steht beispielsweise, ob Sie aufgrund von Alkohol-, Drogen-, Punkte- oder Strafrechtsvergehen sich der Untersuchung unterziehen müssen und in jenem Beiblatt werden diejenigen Vergehen konkret aufgelistet, die noch verwertbar, d.h. nicht getilgt sind. Verstöße, die dort nicht explizit genannt werden, unterliegen dem Verwertungsverbot und können vom Gutachter prinzipiell nicht abgefragt werden. Soweit die Theorie.

Während nun alle Fahrerlaubnisbehörden mir versichert haben, dass Sie ausschließlich diese Vergehen in der MPU auch zum Thema gemacht haben wünschen, haben zwar die meisten, jedoch nicht alle MPU-Institute sich klar zu dieser Richtlinie bekannt. Während erstere die Linie der Fahrerlaubnisbehörden sich zueigen gemacht haben, bestanden die letztgenannten darauf, auch weitere Vergehen in den Blick zu nehmen, die zwar nicht im Beiblatt aufgeführt sind, doch in der Akte der Fahrerlaubnisbehörde liegen, die aus Gründen des Aufwands meist vollständig versandt wird. Der Gutachter blättert also durch diese Akte, findet in den Gerichtsurteilen, Gutachten oder sonstigen Unterlagen Hinweise auf andere, frühere Taten und nimmt sich nun das Recht heraus, diese „im Interesse einer Gesamtbeurteilung der Persönlichkeit des Klienten“ mit zu berücksichtigen. Ich halte dies für inkorrekt, doch habe ich wiederholt erlebt, dass Gutachter im Einzelfall so handelten, ja sich sogar mit der Fahrerlaubnisbehörde anlegten.

Lassen Sie uns diese unerfreuliche Thematik damit beenden, dass wir nicht mehr länger das Problem, sondern die Lösung anvisieren. Entweder erklärt sich die Fahrerlaubnisbehörde bereit, alle Daten, die nicht relevant sind, der Versendung zu entziehen. Oder sie kann in einem eigenen Vermerk den Gutachter auffordern, ausschließlich die Befunde des Beiblatts heranzuziehen, was dieser dann hoffentlich tut. Oder – und dies wäre die einfachste Lösung – Sie fragen den Verkehrspsychologen, welche MPU-Institute sich an besagte Richtlinie halten und wählen eines, das nicht nur psychologisch, sondern auch juristisch korrekt arbeitet.

Sie wollten aber nicht verunsichert werden, sondern über den Ablauf der Befragung mehr erfahren und daher möchte ich natürlich auch noch einiges dazu sagen. Gestatten Sie mir vorab einen nützlichen Tipp zur Ihren Belegen. Teilen Sie dem Psychologen auf jeden Fall frühzeitig mit, dass Sie dem Arzt Atteste oder Abstinenzbelege bereits vorgelegt haben oder reichen Sie diese gar, wenn Sie zunächst vom Psychologen ins Zimmer gebeten werden, diesem in die Hand, denn obwohl sich Arzt und Psychologe im Laufe der Untersuchung oder danach über Ihren Fall austauschen werden, können Sie nicht wissen, ob das Gespräch bereits stattfand und so ist es auf alle Fälle von Vorteil, wenn auch der Psychologe die positive Evidenz zur Kenntnis nimmt. Ein Klient, der alle Belege mitgebracht hat, startet anders in ein Gespräch wie einer, von dem dies erst noch angenommen werden muss.

Die eigentlichen Themen bzw. Fragen des Gutachters habe ich Ihnen an anderer Stelle auf dieser Website nach Anlässen getrennt bereits vorgestellt. Es geht hier weniger um ganz konkrete Fragen, denn diese können sich von Psychologe zu Psychologe unterscheiden. Es geht um die Themenbereiche, die jeder Gutachter abdecken muss. Gehen Sie hier einfach zu den Seiten der MPU-Vorbereitung (für Alkohol – Drogen – Punkte – Strafrecht) und lesen Sie sich die jeweils für Sie interessante Variante durch.

Sie werden feststellen, dass es unter der Überschrift „Die Beratung (MPU-Vorbereitung)“ verschiedene Module gibt. Diese enthalten die Inhalte der Schulung und eben auch die Themen einer Befragung durch den Psychologen. Da Sie also auf den genannten Seiten inhaltliche Details vorfinden, können wir uns hier auf Allgemeineres zum Ablauf beschränken und die Anlässe bei Bedarf etwas großzügiger mischen.

a. Vorstellung und Aufwärmphase

Der Gutachter stellt sich vor, zitiert Ihnen meistens noch einmal die behördliche Fragestellung, damit Sie auch wissen, worum es geht, und befragt Sie zu Beruf und Lebensstand. Auch Ihre Hobbys dürfen Sie mitteilen, damit eingangs eine positivere Gestimmtheit auftritt und Sie ins Gespräch finden. Tatsächlich helfen diese ersten Sprachsequenzen dem Gutachter herauszufinden, wie frei Sie sprechen können, ob Nervosität oder gar Angst vorhanden sind oder schlicht, ob Sie gut genug deutsch sprechen und die Fragen verstehen. Wenn der Gutachter sich davon überzeugt hat, dass eine unproblematische Kommunikation möglich ist, wird er die eigentlich relevanten Fragen stellen, d.h. „zur Sache kommen“. Hierbei gibt es nun drei Spielarten, die wahlweise zum Einsatz kommen.

Die klassische Befragung folgt einem eher rigiden Schema, das mancher Gutachter nach Fällen sortiert bereits im PC abgespeichert hat. Man wird Ihnen Frage um Frage vorlegen und Sie bitten, genau und nur darauf zu antworten. Hier geht die Befragung meist chronologisch vor, d.h. sie beginnt mit der Vergangenheit = Ihrer Deliktvorgeschichte und endet in der Zukunft, bei Ihren Zielen oder Ihrer Vermeidungsplanung. Ein anderer Typus der psychologischen Exploration beginnt mit einer Frage und wird nach Maßgabe Ihrer Antwort zu neuen Fragen übergehen, dabei durchaus von einem Thema zum nächsten und auch wieder zurück springen. Die Befunde werden mosaikartig zusammengetragen und sollen dergestalt zuletzt ein einheitliches Bild ergeben. Der dritte Typus überlässt Ihnen den meisten Freiraum und verzichtet weitgehend auf Fragen, stellt diese nur ergänzend. Der Gutachter gibt Ihnen mit dem Satz: „Fangen Sie an …“ das Wort und schreibt dann alles mit, was Sie zu sagen haben.

Sie wissen nicht, welche Technik der Befragung auf Sie zukommt und Sie wissen auch nicht, ob und wann der Gutachter von einem Typus zu einem anderen wechselt. Aber das ist Ihnen egal, denn Sie sind durch eine verkehrspsychologische Beratung gut vorbereitet und können bei jedem Gutachter bestehen.

b. Deliktanalyse (Was-Frage)

Nehmen wir uns, damit Sie die Fragen inhaltlich noch etwas besser kennenlernen, den ersten Befragungstypus vor und betrachten wir das Grundschema einer MPU. Es geht, nachdem also Beruf, Lebensstand und Hobbys erfragt sind, mit der Deliktanalyse weiter. Hier wird der Gutachter Sie bitten zu erzählen, was konkret am Tag X des Verstoßes, der Ihnen zur Last gelegt wird, vorgefallen ist. Bei einer Alkoholfahrt ist dies meist die Trinknacht inklusive der Autofahrt, bei Drogen könnten der Aufgriff der Polizei erfragt werden oder andere aktenkundige Vorkommnisse, bei Punkten und Straftaten werden analog die wesentlichen Tatbestände ausgeforscht, wobei sich der Gutachter bei Anhäufung auf eine Auswahl beschränkt.

Der Psychologe lernt auf diese Weise Ihren Fall kennen und kann Widersprüche mit der Aktenlage aufspüren bzw. ansprechen. Selbstverständlich ist Ehrlichkeit und Offenheit Ihre beste Strategie, was bedeutet, dass Sie etwa bei den Alkohol- oder Drogendelikten die realen Konsummengen am Delikttag benennen müssen, bei Punktevergehen die tatsächlich begangenen Geschwindigkeitsübertretungen am besten ohne Abzug der Toleranz und bei Straftaten wie Nötigung den Tathergang ohne Beschönigung.

c. Ursachen (Warum-Frage)

Ist der Hergang des oder der Verstöße geklärt, befragt Sie der Gutachter nach den Motiven bzw. den Ursachen derselben. Motive wären subjektive Beweggründe, Ursachen objektive, z.B. äußere Umstände betreffende Faktoren. Sie können sich die Arbeit erleichtern, indem Sie Tages- und Lebensgründe unterscheiden. Tagesgründe heben einzig auf den Delikttag ab, bezeichnen etwa eine Einladung zum Trinken im Alkoholfall oder Zeitnot bzw. Stress im Punktefall. Lebensgründe sind übergreifender und wirken indirekt. Mit Blick auf Alkohol oder Drogen könnte eine längere Missbrauchsvorgeschichte in Frage kommen, hinter der persönliche oder berufliche Probleme stehen mögen, bei Straftaten können eine verletzliche Persönlichkeit, eine überhöhte Reizbarkeit und bei Punkteverstößen ein falsches Zeitmanagement oder eine berufliche Drucksituation eine Rolle spielen. Was auch immer für Sie gilt: Sie werden eben diese biographischen Erklärungsmomente in der verkehrspsychologischen Therapie eingehend besprochen haben und kompetent Auskunft geben können, ohne sich dem Verdacht auszusetzen, nach Ausreden zu suchen.

d. Konsumvergangenheit (nur bei Alkohol und Drogen)

Ausschließlich bei Alkohol- und Drogenverstößen befragt der Gutachter Sie nun nach Ihrem früheren Konsumverhalten. Er möchte wissen, wann Sie wie viel von welcher legalen oder illegalen Droge zu sich genommen haben und am besten bringen Sie hier eine Trink- oder Konsumkurve mit, die Sie in der verkehrspsychologischen Beratung erarbeitet haben und dem Gutachter vorlegen dürfen. Es ist von großer Wichtigkeit, dass Sie diese Daten präzise und schnell vorbringen, d.h. bereits vorab sich eingeprägt haben. Vermeiden Sie es, am Tag der Begutachtung die Erinnerung zeitintensiv zu bemühen oder sich vage durch die Jahre zu tasten. All dies wird Ihnen negativ, als fehlende Beschäftigung mit der Deliktvorgeschichte ausgelegt. Vermeiden Sie es auch, hier langatmig zu erklären, warum Sie konsumiert haben, denn dies ist erst bei der nächsten Frage relevant.

e. Konsummotive (nur Alkohol und Drogen)

Nachdem der Gutachter nun hoffentlich Ihr Konsumverhalten kennt, möchte er wissen, warum Sie so lange und so häufig sich dem Alkohol oder den Drogen hingegeben haben. Es geht hier also nicht um den Delikttag – dies war unter Punkt b. bereits geklärt –, sondern ganz allgemein um die Vergangenheit. Meistens können Motive aus der Lebensgeschichte des Klienten die erforderliche Antwort geben, seien sie privater, persönlicher oder beruflicher Natur. Ihr Verkehrspsychologe wird mit Ihnen eine Auflistung der Motive vorgenommen haben, die Sie jetzt zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen.

f. Deliktanhäufung (alle Anlässe, insbesondere Punkte und Strafrecht)

Insbesondere im Fall der beiden anderen, suchtfreien Begutachtungsanlässe geht es eher um die Anhäufung der Delikte, d.h. die Frage, warum Sie nicht nur einmal, sondern öfters aufgefallen sind. Auch diese Frage bezieht sich auf die Vergangenheit und nimmt eher Persönlichkeitsmomente in den Blick. Sie sollten wissen, was in Ihrem Leben, d.h. Ihrem Beruf, Ihrem Privatleben, Ihrem Zeitmanagement, Ihren Einstellungen usw. schiefgelaufen ist und wie diese Fehlentwicklung die Verstöße begünstigte. Auch hier hat der Verkehrspsychologe gemeinsam mit Ihnen in der professionellen, d.h. seriösen Schulung Faktoren zementiert, die auf Sie zutreffen und die Sie daher glaubhaft und überzeugend vertreten können.

Es verlohnt nicht, sich solche Motive aus dem Internet oder dem Rat der Freunde willkürlich zusammenzusuchen, denn der Gutachter nimmt nicht nur den Inhalt des Gesagten auf, sondern auch die dabei zu beobachtende Körpersprache. Wer die Wahrheit sagt, bei dem werden Inhalt und Gestus (Physiologie) übereinstimmen, d.h. kongruent sein, wie der Psychologe sich ausdrückt; wer die Unwahrheit sagt, bei dem wird eine solche Deckung ausbleiben. Sie kennen dieses Kriterium selbst und wenden es täglich an, wenn Sie beurteilen wollen, ob ein Mensch ehrlich zu Ihnen ist. Der Psychologe geht hier nicht anders vor, ist vielleicht mit Blick auf die Körpersprache etwas geschulter und erfahrener als Sie.

g. Selbsteinschätzung und Rückfallbewusstsein

Nachdem also nun die Hintergründe Ihres schuldhaften Verhaltens erschöpfend behandelt sind, wird sich der Gutachter nach Ihrer Einschätzung der Dinge erkundigen. Es liegt auf der Hand, dass nur eine kritische Selbstbeurteilung Aussicht auf Erfolg bietet und egal, welche Anlassgruppe bei Ihnen vorliegt: Sie werden es nicht versäumen, die eigenen Fehler klar und offen anzusprechen. Sie werden Verharmlosungen oder Beschönigungen vermeiden und Sie werden das Gefährdungsrisiko, das von Ihrem Fehlverhalten ausging, von sich aus ansprechen. Sie können dies Reue nennen oder nicht: der Gutachter möchte, dass Ihnen das Moment der persönlichen Verantwortung klar geworden ist und das Sie dieses auch ernst nehmen.

Das Rückfallbewusstsein wäre Teil dieser Verantwortung und hier darf Ihrem Mund ein Verständnis dafür entlockt werden, dass Sie immer wachsam bleiben müssen, auch wenn Sie gegenwärtig einiges zum Positiven verändert haben. Stets sollten Sie mögliche Rückfallgefahren im Auge behalten. Wer sich zu sicher fühlt, gilt als überheblich und gefährdet; wer dagegen eben diese Gefahr kennt und würdigt, vermeidet den Rückfall. So etwa denken Gutachter und so sollten auch Sie die Sache beurteilen und vortragen. Damit können Sie dann auch konkrete Gefahrenmomente, die sog. „Glatteisstellen“, benennen bzw. Problemzonen in Ihrer Lebensführung, auf die Sie achtgeben. Die Begutachtung geht hier zwanglos in den letzten Themenbereich über, die Veränderung und Vermeidungsplanung.

h. Veränderung und Vermeidungsplanung

Sollte dies nicht bereits im Laufe des Gesprächs angeklungen bzw. dokumentiert worden sein, wird der Gutachter nun dezidiert nach Veränderungen in Ihrem Leben fragen. Gehen Sie davon aus, dass Sie ungefähr das, was Sie falsch gemacht haben bzw. was als schädliche „Ursache“ deliktbegünstigend wirkte, nunmehr im polaren Umkehrschluss ausgebessert haben müssen. Aus Alkoholmissbrauch ist kontrolliertes Trinken oder noch besser Abstinenz entstanden. Den Drogenkonsum haben Sie dauerhaft eingestellt. Ihr Freundeskreis ist überprüft und aussortiert und wenn im Punkte- oder Strafrechtsfall Stressoren diverser Natur vorherrschend waren, so haben Sie eben hier Ruhe, Umsicht und Planung eingefordert. Denken Sie daran, dass es nicht genügt, allgemeine Veränderungsbekundungen in den Raum zu stellen, der Art, wie wir Sie tagtäglich von Politikern im Fernsehen nachahmungsreif vorgesetzt bekommen. Der Gutachter möchte konkrete Beispiele hören und er wird fragen, wie es Ihnen oder Ihrem Umfeld bei der Umsetzung ergangen ist.

Die Vermeidungsplanung betrifft ähnliche Themen. Zum einen werden Sie die positiven Veränderungen noch einmal im Sinne einer künftigen Prophylaxe anführen, zum anderen können diverse Ziele angedacht werden, die Sie motivieren, Ihr Leben auch künftig angemessen, will sagen: fahreignungsbegünstigend zu führen. Und schließlich mögen hier die sog. Problemlösestrategien greifen. Dies sind Ihre Techniken, mit Schwierigkeiten oder Konfliktsituationen adäquat umzugehen, wobei – im Anklang an einen oben bereits erwähnten Gedanken  – für jene Unzulänglichkeiten, welche in der Vorgeschichte auftraten, erfolgreiche Alternativen vorliegen. Sie wissen also nicht nur, was Sie konkret besser machen wollen; Sie wissen auch, wie Sie dies erreichen, indem Sie etwa an Ihrem Selbstbewusstsein gearbeitet, Ihr Privat- oder Berufsleben unter Kontrolle gebracht haben oder in der Lage sind, Konflikt- bzw. Provokationssituationen erfolgreich zu begegnen. Natürlich steht es Ihnen frei, auch fremde oder fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und so Ihre Vermeidungsstrategien zu ergänzen.

i. Ende der Befragung und Ergebnismitteilung

Falls Sie all dies getan haben, sollte der Gutachter einen positiven Eindruck von Ihnen haben. Bereits während des Gesprächs werden Sie merken, ob er mit Ihren Antworten zufrieden ist oder nicht. Zuletzt aber, wenn alles besprochen ist, wird der Gutachter Ihnen noch einmal die Gelegenheit geben, in einem Schlusswort Offenes anzusprechen. Er wird die Befragung dann offiziell beenden und Ihnen normalerweise das Ergebnis der Untersuchung mitteilen. Alle Begutachtungsinstitute legen Ihren Mitarbeitern nahe, diese Entscheidung auszusprechen, doch die Art der Mitteilung ist natürlich variabel. Es mag sein, dass der Gutachter Ihnen das Ergebnis offen verkündet. Es kann aber auf vorkommen, dass er eine lange Diskussion mit Ihnen vermeiden möchte und entweder keine Ergebnismitteilung vornimmt oder sich mit der Bemerkung, er müsse alles in Ruhe überprüfen und mit dem Arzt Rücksprache halten, in gewisser Weise der konkreten Beantwortung entzieht. Sollten Sie aber die auf dieser Website vorgebrachten Vorschläge befolgen und sich gründlich und professionell auf die MPU vorbereitet haben, dann dürfte das Ergebnis der Begutachtung positiv sein und welcher Gutachter wird dann zögern, Ihnen diesen vorläufigen Befund mitzuteilen?

Meine Wünsche und Ihre Zukunft

Ich persönlich wünsche Ihnen, dass alles so abläuft und die Sache sich zum Guten wendet. Ich möchte, dass Sie ein positives Gutachten erhalten, denn von vielen meiner Kunden weiß ich, was das bedeuten kann. Das positive Gutachten wird Sie befreien und den Druck, der viel zu lange auf Ihnen lastete, von Ihnen nehmen. Es wird Ihnen bald die Fahrerlaubnis wiedergeben, denn die Führerscheinstelle richtet sich im allgemeinen an die Empfehlung des Gutachtens. Es wird Ihnen zuletzt jene Mobilität geben, auf die Sie als freier Mensch ein Anrecht haben, ob Sie diese nun privat oder – existentiell beruflich – benötigen.

Aber ich wünsche Ihnen noch mehr, weil ich glaube, dass all die Bemühungen um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und deren Bestätigung in Form eines positiven Gutachtens Sie zu einem besseren Autofahrer gemacht haben. Ich wünsche Ihnen ein sicheres Fahren und einen dauerhaften Führerschein. Ich wünsche Ihnen, dass Sie das Gelernte bewahren und im Straßenverkehr verwirklichen. Dann haben nicht nur Sie etwas davon, sondern wir alle und umgekehrt haben auch Sie etwas davon, wenn andere sich rehabilitieren. Gehören Sie zu denen, die diesen Weg gehen und gönnen Sie sich dieses Moment von Verantwortung und Selbstdisziplin. Schenken Sie sich mit der Freiheit des Führerscheins und des verantwortlichen Fahrens Ihren ganz eigenen Triumpf!

Verstehen Sie jetzt, was die einzige Rechtfertigung für die verkehrspsychologische Schulung und die MPU war? Beide haben zusammengewirkt, Sie zu rehabilitieren und um nichts anderes kann es gehen. Überlassen Sie nichts dem Zufall! Gönnen Sie sich eine verkehrspsychologische Beratung, damit Sie das Risiko minimieren bzw. Ihre Erfolgschance maximieren. Auch Sie haben es in der Hand, mit einem positiven Gutachten autozufahren!