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Punktabbau in Flensburg
durch das Fahreignungsseminar (FES)

Ausgangslage

Ende der 90er Jahre änderte der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage des Punktesystems, um dem Autofahrer auf mehrfache Weise entgegen zu kommen. So wollte man zum einen verhindern, dass Kraftfahrer in einer Phase erhöhter Belastung, etwa beruflichen Stresses schnell und ohne Vorwarnung den Führerschein und damit oft auch ihre Existenzgrundlage verlieren. Zum anderen wollte man jene Bürger belohnen, die bereit waren, an eigenen Fehlern zu arbeiten. Sie sollten die Chance haben, über ihr Verhalten nachzudenken, die Fehler abzustellen und diese Motivation wollte man mit einem Punkteabbau belohnen. Nur jene Kraftfahrer, die sich trotz wiederholter Ermahnung als nicht lernfähig erwiesen, wollte man „aus dem Verkehr ziehen“.

Zum 1. Mai 2014 erfolgte dann eine weitere, grundlegende Reform des Punktesystems. Sie sollte die bewährten Stufenmaßnahmen der Altregelung behalten, eine gerechtere Tilgung der Verstöße erwirken und die Rechtslage vereinfachen.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem

Herausgekommen ist eine neue Regelung des Punktesystems, die Sie vielleicht schon kennen. Sie trägt den eigenwilligen Namen „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Ich möchte es Ihnen hier im Kern vorstellen. Sie werden sehen, dass Sie unter bestimmen Bedingungen Gelegenheit haben, einen Punkt abzubauen, indem Sie das neue „Fahreignungsseminar“ rechtzeitig und freiwillig absolvieren. Schauen wir uns das Ganze näher an. Sie finden die entsprechenden Vorschriften im Straßenverkehrsgesetz (StVG), und hier im wesentlichen in den Paragraphen 4 und 4a.

Das Vier-Stufen-Modell

Statistiken belegen, dass noch immer eine beträchtliche Zahl von Kraftfahrern keine Punkte in Flensburg haben. Freilich machen Menschen auch Fehler und so entschloss sich der Gesetzgeber, nach Maßgabe der Punkte, d.h. der Auffälligkeiten im Straßenverkehr vier Stufen zu unterscheiden.

Stufe 0: 1 bis 3 Punkte (keine behördliche Maßnahme)

Hier sind noch keinerlei behördliche Maßnahmen vorgesehen. Der Kraftfahrer muss natürlich das Bußgeld für seine Ordnungswidrigkeiten bezahlen, doch wird er nicht von der Führerscheinstelle angeschrieben. Er kann jedoch – was viele Autofahrer nicht wissen – freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit einen Punkt abbauen, d.h. frühzeitig eine optimale Punktereduktion (bis minimal 0 Punkte) herbeiführen. Diese komfortable Möglichkeit kann einmal alle fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Entsprechende Seminare werden kombiniert von Fahrschulen und Verkehrspsychologen angeboten.

Stufe 1: 4 bis 5 Punkte ("Ermahnung")

Erreicht ein Kraftfahrer 4 oder 5 Punkte, wird die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) das erste Mal tätig. Der Kraftfahrer erhält ein Schreiben, in welchem man ihm den Punktestand mitteilt, ihn "ermahnt" und ihn auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an dem bereits oben vorgestellten Fahreignungsseminar hinweist. Noch immer gibt es nach Besuch dieses Seminars den Abzug von einem Punkt.

Tipp!
Wie Sie sehen, lohnt es sich also, frühzeitig tätig zu werden. Sie können selber kostenfrei Ihren Punktestand in Flensburg mit einem einfachen Formular sich zuschicken lassen und so etwas für Ihren Führerschein tun, bevor Sie von der Führerscheinstelle angeschrieben werden. Laden Sie sich einfach von meiner Webseite dieses Formular herunter und informieren Sie sich über Ihren aktuellen Punktestand.

Sonderfall

Manchmal dauert es, bis die Fahrerlaubnisbehörde ihr Ermahnungsschreiben verschickt. Auch kann es sein, dass in der Zwischenzeit der Kraftfahrer deutlich mehr Punkte ansammelt. Hier hat nun der Gesetzgeber eine interessante Sperrklausel eingeführt. Falls der Autofahrer mehr als 6 Punkte erreicht, bevor er das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erhält, wird sein Punktestand auf 5 Punkte reduziert. Dies bedeutet konkret, dass Sie sich so lange in Stufe 1 des Punktesystems befinden, bis die Führerscheinstelle Sie angeschrieben hat. Erst mit dem Ermahnungsschreiben kann die nachfolgende Stufe in Kraft treten.

Stufe 2: 6 bis 7 Punkte ("Verwarnung")

Viele Kraftfahrer nutzen die Ermahnung. Sie besuchen das Fahreignungsseminar, holen sich den damit verbundenen Abzug eines Punkts und werden nicht weiter erheblich auffällig. Da Punkte für Neufälle* jedoch erst nach zweieinhalb Jahren, in bestimmten Fällen sogar erst nach fünf Jahre getilgt werden, kann es vorkommen, dass der Kraftfahrer 6 oder 7 Punkte ansammelt. Nun wird die Fahrerlaubnisbehörde ein zweites Mal tätig: ein letztes Mal, wie Sie gleich sehen werden, bevor der Führerschein entzogen wird. Der Betreffende wird erneut angeschrieben und dieses Mal "verwarnt". Er kann freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen, erhält dafür aber keinen Punktrabatt mehr. Weiterhin muss die Behörde dem Betreffenden mitteilen, dass ihm bei 8 Punkten seine Fahrerlaubnis entzogen wird.

Um dem Kraftfahrer eine letzte Hilfestellung zu geben und ihn zu motivieren, seine problematischen Einstellungen oder sein Fahrverhalten zu ändern, hatte der Gesetzgeber bis zum 1.5.2014 die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung nach §4 Abs. 9 StVG eingeräumt. Wer eine solche Beratung einmal alle fünf Jahre besuchte, konnte im damaligen Wertungssystem zwei Punkte abbauen, d.h. den Kontostand in Flensburg etwas aufbessern. Diese Möglichkeit besteht nun leider nicht mehr. Wenn Sie im neuen System Stufe 2, d.h. 6 oder 7 Punkte erreicht haben, wird Ihnen selbst bei freiwilliger Teilnahme des Fahreignungsseminar kein Punktabzug mehr gewährt. Sie müssen sich dann bis zur Tilgung einzelner Punkte nach zweieinhalb bzw. fünf Jahren real im Straßenverkehr bewähren, d.h. sie dürfen in diesem Zeitraum nicht erneut auffallen, da sonst Stufe 3 mit Entzug der Fahrerlaubnis eintritt.

Natürlich können Sie noch immer freiwillig einen Verkehrspsychologen aufsuchen, um die Hintergründe der Verstöße besser zu verstehen und mehr Sicherheit bei der Vermeidung weiterer Vergehen zu gewinnen, alles mit dem Ziel, die Fahrerlaubnis nicht durch einen weiteren Verstoß zu verlieren. Ich helfe Ihnen dabei und biete Ihnen meine Erfahrung in dieser schwierigen und bedrohlichen Zeit.

Sonderfall:

Ähnlich wie bei Stufe 1 gibt es auch hier eine Sperrklausel. Es kann nämlich sein, dass der Kraftfahrer mehr als 7 Punkte anhäuft, bevor die Behörde ihr zweites Schreiben verschickt. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis ebenfalls noch nicht entzogen. Vielmehr wird der Punktestand auf 7 reduziert. Auch hier gilt, was Sie schon wissen. Erst, wenn Sie das zweite Schreiben erhalten haben, ist Ihre Fahrerlaubnis endgültig in Gefahr. Denn jetzt haben Sie keinen weiteren Puffer mehr.

Stufe 3: 8 oder mehr Punkte

Hat der Kraftfahrer beide Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erhalten und erreicht er danach 8 oder mehr Punkte, so „gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.“ (§4 Abs. 5 Nr. 3 StVG).

Ihr Führerschein ist also „weg“ und Sie haben keine Chance, dies per Anwalt zu verhindern. Auch kommt eine Reihe unangenehmer Dinge auf Sie zu. Zum einen können Sie erst wieder sechs Monate nach „Wirksamkeit der Entziehung“ eine neue Fahrerlaubnis erhalten. Zum anderen wird die Führerscheinstelle nachlegen. Sie wird behaupten, dass Sie aufgrund des hohen Punktestandes ungeeignet zum verantwortungsbewussten Autofahren sind und eine MPU anordnen. Sie werden also erst nach frühestens sechs Monaten, einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und einer positiven MPU wieder autofahren können. Auf meiner Seite MPU-Vorbereitung Punkte können Sie nachlesen, was das für Sie bedeuten würde.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Reagieren Sie rechtzeitig. Sichern Sie sich den Abbau von einem Punkt! Nutzen Sie das Fahreignungsseminar, um zu verstehen, warum Sie wiederholt aufgefallen sind und gemeinsam zu erarbeiten, was Sie tun können, um Ihren Führerschein dauerhaft zu behalten.

Das Fahreignungsseminar (FES)

Voraussetzungen

Ein Fahreignungsseminar zum Abbau von einem Punkt ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Für Sie ist in diesem Zusammenhang also vor allem interessant, dass Sie den Abbau eines Punktes nur einmal alle 5 Jahre in Anspruch nehmen können.

Tipp: Üblicherweise hat Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde bei den Anschreiben den jeweils aktuellen Punktestand im Fahreignungsregister (FAER) mitgeteilt. Sollte Ihnen dieser Auszug nicht vorliegen, so können sie mithilfe eines Formulars, das Sie von meiner Website herunterladen können, ihn sich kostenfrei zuschicken lassen.

Zeitrahmen und Umfang des Fahreignungsseminars

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen: aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Maßnahme. Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme darf nur von qualifizierten Fahrlehrern durchgeführt werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Fahrschule oder holen Sie sich bei mir eine entsprechende Referenz. In zweimal 90 Minuten erfahren Sie in zwei „Modulen“ Interessantes zu Ihrem eigenen Risikoverhalten, zur Erkennen von Gefahren und zur Selbstbeobachtung. Je nach Anzahl der Interessenten findet dieser Schulungsteil als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe statt.

Damit Sie den Punktabbau bekommen, müssen Sie zusätzlich die verkehrspsychologische Teilmaßnahme erfolgreich durchlaufen. Nur behördlich anerkannte Verkehrspsychologen dürfen diese Maßnahme durchführen. Sie umfasst zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten. Für die beiden Sitzungen ist ein Mindestzeitraum von 3 Wochen und ein Höchstzeitraum von in der Regel zwei Monaten vorgesehen. Diese Eckdaten sind verbindlich. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf das Intervall die zwei Monate überschreiten.

Tipp:
Sollten Sie in der Zwischenzeit einen Verstoß begangen haben und nun möglichst rasch noch ein Fahreignungsseminar durchführen wollen, um noch vor Rechtskraft des Verstoßes einen Punkt abzubauen, empfiehlt es sich, umgehend Kontakt mit der Führerscheinstelle aufzunehmen. Der zuständige Sachbearbeiter ist mit den neuesten Gesetzestexten vertraut und kann Ihnen sagen, ob in Ihrem Fall ein Seminar zum Punktabbau noch möglich ist. Bedenken Sie dabei, dass bei rechtlichen Detailfragen oder der behördlichen Auslegung der Gesetze immer Änderungen möglich sind; auch können minimale formale Fehler der Behörde die Sachlage zu Ihren Gunsten wenden. Ein Anruf bei der Führerscheinstelle lohnt sich also immer, denn die Behörde ist Ihnen gegenüber zur Auskunft verpflichtet und nimmt diese Verpflichtung auch ernst.

Beratungsvertrag

Wie Sie wissen, sind in unserem Land viele Dinge rechtlich geregelt und so wird es Sie nicht überraschen zu erfahren, dass wir vor Beginn des Fahreignungsseminars in der ersten Sitzung einen Beratungsvertrag unterzeichnen müssen. Es handelt sich hierbei um einen Standardtext, den der Berufsverband vorgibt. Sie können sich ein Muster dieses Vertrages von meiner Webseite herunterladen, damit Sie wissen, was Sie unterschreiben. Ein solcher Vertrag hat nicht nur Nachteile. Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber zur Vertraulichkeit. Sie sagen pünktliches und nüchternes Erscheinen zu.

Im Übrigen dürfen Sie in der Beratung sagen, was Sie denken und auch Kritik am System selbst äußern. Ich möchte wissen, wie Sie die Dinge beurteilen und möchte Ihnen helfen, Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, das Sie in dieser Demokratie immer noch haben, mit der Notwendigkeit einer angemessenen Straßenverkehrsteilnahme zu verbinden.

Inhalt der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme

Zwar hat der Berufsverband die „Ziele der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme“ recht detailliert ausformuliert und dem Berater eine Reihe konkreter Zielsetzungen diktiert, so etwa:

Doch darf ich Sie, falls Ihnen diese Begriffe wenig sagen, beruhigen. Die Freiheit des Psychologen besteht darin, diese Ziele individuell auszulegen. Ich nehme mir das Recht heraus, mit Ihnen und Ihren Erfahrungen zu arbeiten und meine Berufserfahrung dabei einzubringen. Wir wollen uns nicht langweilen, sondern gemeinsam voneinander profitieren. Sie berichten über sich als Autofahrer oder Mensch. Ich höre Ihnen zu und überlege gemeinsam mit Ihnen, wie man das Beste aus Ihrer Situation machen kann.

Teilnahmebescheinigung

Dieser Passus wird Sie besonders interessieren, denn es soll ja meistens so schnell wie möglich der eine Punkt aus Ihrem Register verschwinden. Sie erhalten in der zweiten Beratungssitzung eine amtlich-anerkannte Teilnahmebescheinigung, die Sie umgehend der Führerscheinstelle vorlegen können. Um Zeit zu sparen, können wir die Bescheinigung auch sofort an die Behörde durchfaxen, doch müssen Sie das Original zusätzlich nachreichen. Die Bescheinigung erhält meinen Namen und gilt als amtliches Dokument. Damit sie gilt, muss auch der Fahrlehrer auf der Bescheinigung den Besuch der beiden verkehrspädagogischen Module (s. oben) bestätigen. Mit beiden Unterschriften auf einer Seite haben Sie dann eine formal korrekte „Teilnahmebescheinigung“ gemäß §44 FeV.

Die Führerscheinstelle wird den Vorgang dann dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg melden und dort wird der Punkt schließlich aus ihrem Konto herausgenommen. Von mir erhalten Sie noch ein Formblatt zur Überprüfung des Punktestandes. Sie können damit dann einige Wochen später kontrollieren, ob Ihr Punkt auch tatsächlich abgezogen wurde. Dieses Formblatt können Sie übrigens jederzeit nach Flensburg abschicken und auch von meiner Webseite herunterladen.

Kosten

Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme im Fahreignungsseminar (§4a StVG) im Umfang von 2 Sitzungen zu je 75 Minuten kostet 250 Euro. inkl. Teilnahmebescheinigung. Wie Sie sich denken können, verbringe ich meine Zeit lieber damit, Menschen zu helfen, als ausstehenden Rechnungen nachzulaufen. Daher bitte ich Sie, das Honorar zur ersten Sitzung mitzubringen.

Wie kann ich mich anmelden und wie läuft alles ab?

Falls Sie am Fahreignungsseminar zum Punktabbau interessiert sind, geht alles ganz einfach. Sie rufen mich an und halten Ihren Pass oder Personalausweis bereit. Ich nehme am Telefon Ihre Personalien entgegen und wir vereinbaren telefonisch die beiden Sitzungen zu je 75 Minuten, so dass Sie wissen, wann Sie die Teilnahmebescheinigung erhalten. Es ist wichtig, dass Sie zusätzlich bei der Fahrschule das verkehrspädagogische Gruppenseminar buchen, damit sie beide Voraussetzungen für die erfolgreide Teilnahme des Fahreignungsseminars = den Punktabbau erfüllen.

Zögern Sie daher nicht! Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie die verkehrspsychologische Teilmaßnahme im Rahmen des Fahreignungsseminars. Entlasten Sie Ihr Verkehrsregister um einen Punkt und arbeiten Sie gemeinsam mit mir daran, den Führerschein zu behalten. Ich bin für Sie da! Ich nehme mir Zeit für Sie!


(*) Für „Altfälle“ kam bis zum 30.4.2019 die frühere Fassung des Tilgungsparagraphen (§29 StVG) zur Anwendung.