Autofahrer

Einzelberatungen

Service

Dienstleister

 

Valid XHTML 1.0 Strict

Valid CSS level 2.1

Mobile Website

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Ihre Situation

Wenn Ihnen durch ein Gericht oder die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, dürfen Sie erst dann wieder fahren, wenn Ihnen diese neu erteilt worden ist. Hierzu müssen Sie einen „Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis“ stellen. Auf dieser Webseite werden Sie erfahren, wie das geht. Gerne wird Ihnen natürlich auch Ihre Führerscheinstelle ein entsprechendes Merkblatt in Hand drücken und vielleicht haben Sie ja von ihr schon ein Schreiben erhalten, das Ihnen die weiteren Schritte mitteilt. Auch im Internet finden Sie unter dem Suchbegriff „Neuerteilung Fahrerlaubnis“ reichlich Information zu diesem Thema.

Antragstellung

Den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen Sie am besten bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. In München wäre dies das Kreisverwaltungsreferat, während außerhalb der Metropole zumeist die Gemeinden zuständig sind. Sollten Sie sich im Unklaren darüber sein, können Sie entweder bei Ihrer Gemeinde oder bei Ihrer Führerscheinstelle nachfragen. Dort ist man Ihnen gerne auch beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Den Weg zur Führerscheinstelle sollten Sie auf alle Fälle unternehmen, denn dort kann man Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie benötigen.

Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung

Wenn Sie auch nachstehend eine Übersicht über die üblichen Konstellationen erhalten, d.h. erfahren, welche Unterlagen Sie beibringen müssen, sollten Sie dies auf alle Fälle in Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle abklären, damit Überraschungen bzw. Verzögerungen ausbleiben. Gleichwohl lässt sich gut – nach Führerscheinklassen getrennt – sagen, was Sie brauchen:

Für alle Klassen:
- Aktuelles Lichtbild, 35 mm x 45 mm, im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne abgerundete Ecken
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
- Führungszeugnis (bei Antragstellung zu beantragen).

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre).

Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis für Lkw (Klasse 2) oder Bus nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr).

Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr).

Zeitpunkt der Antragstellung

Einen Neuerteilungsantrag können Sie formal frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Sie sollten dies auch tun, damit sich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht unnötig verzögert. Dabei gilt es aber einiges zu bedenken. Meistens hat das Gericht nach einer rechtskräftigen Verurteilung eine Sperrfrist festgesetzt, d.h. Sie können diesem Urteil bereits entnehmen, wann die Antragstellung möglich ist. Über diese Frist hinaus kann es aber erforderlich sein – insbesondere, wenn eine MPU angeordnet wird –, dass Sie weitere Fristen einhalten müssen, die über die vom Gericht verordnete Zeitspanne hinausgehen. Es handelt sich um die Abstinenzzeiten, die der Gutachter Ihnen abverlangt und die Sie belegen müssen, um Aussicht auf ein positives Gutachten zu haben. Im schweren Drogenfall und bei körperlicher Alkoholabhängigkeit sind diese Nachweise bindend, d.h. es macht keinen Sinn, ohne sie die MPU zu riskieren. Im Falle von Alkoholmissbrauch sind sie zu empfehlen, jedoch meist nicht bindend vorgeschrieben und im Punkte- oder Strafrechtsbereich legt das Begutachtungsinstitut keine Fristen fest, die über jene hinausgehen, die vom Gericht oder der Behörde anberaumt wurden. Ausnahme wäre eine Haft, da hier nach Entlassung zumeist ein Jahr Realbewährung gefordert wird.

Am besten ist es, wenn Sie nach Rücksprache mit einem Verkehrspsychologen, der dann ja für Sie noch die Führerscheinstelle oder das Begutachtungsinstitut kontaktieren kann, festlegen, wann eine MPU und damit wann eine Antragstellung sinnvoll ist. Denn der Antrag, den Sie natürlich so früh wie möglich stellen können, gilt im allgemeinen ein halbes Jahr. Sie können ihn bei Bedarf auch ohne zusätzliche Kosten verlängern lassen, können ihn auch erst einmal stellen und dann ruhen lassen, doch erfordert dies einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Auch müssen Sie selber tätig werden, damit der Anspruch nicht verfällt bzw. Sie eine kostenpflichtige Ablehnung erhalten. Wählen Sie daher erst dann, wenn Sie wissen, was auf Sie zukommt, den richtigen Zeitpunkt der Antragstellung und dabei wird Ihnen der Verkehrspsychologe helfen.

Reaktion der Führerscheinstelle

Nach der Antragstellung wird die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Fall prüfen. Sie wird insbesondere entscheiden, ob bei Ihnen ein fachärztliches Gutachten oder eine MPU erforderlich ist oder nicht. Dazu ist sie gehalten, eine Reihe von Daten zu nutzen. Zum einen hat sie sicherlich vom Gericht bereits relevante Unterlagen wie Strafbefehle oder Urteile erhalten. Sodann haben Sie ja bei der Wohnsitzgemeinde – im Rahmen der Antragstellung – ein Führungszeugnis beantragt, das dann an die Führerscheinstelle übersandt wurde. Damit kann überprüft werden, ob gravierende neue Straftaten gegen Sie vorliegen. Und schließlich kann bzw. wird die Führerscheinstelle selber tätig werden. Sie wird nämlich in Flensburg einen aktuellen Punkteauszug anfordern, um den Bereich der Verkehrsvergehen zu sondieren.

Einen Sonderfall mit Blick auf die Antragstellung nimmt übrigens München ein. Hier regelt das KVR, genauer: die Fahrerlaubnisbehörde des KVR in der Garmischer Straße alle formalen Belange und holt für Sie das Führungszeugnis ein. Alles in allem kann dieser Prozess vier Wochen in Anspruch nehmen, doch gibt es Bestrebungen, den Behörden einen direkten Zugang zu den relevanten Datenbanken zu ermöglichen.

Bei unklarer bzw. kritischer Aktenlage steht es der Führerscheinstelle frei, weitere Auskünfte von Ihnen zu verlangen bzw. selbst weitere Erkundigungen einzuholen. Im Falle einer gravierenden gesundheitlichen Erkrankung, wie sie etwa anlässlich eines Unfalls via Polizeibericht offenkundig werden mag, kann der Betreffende aufgefordert werden, aktiv durch zweckdienliche Angaben an der Aufklärung der Erkrankung mitzuwirken, was das Beibringen von ärztlichen Dossiers oder Klinikberichten umfasst. Und falls ein Strafverfahren anhängig ist, mag die Führerscheinstelle selber das Gericht um detaillierte Auskünfte ansuchen, d.h. sich entscheidungsrelevante Unterlagen (Urteile etc.) zusenden lassen, ja: die „Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung“ ermöglicht es der Behörde auch, auf ausländische Daten Bezug zu nehmen. Erst, wenn diese Daten vorliegen, trifft der für Sie zuständige Sachbearbeiter der Fahrerlaubnisbehörde seine Entscheidung.

Weitere Schritte

Die Webseite „Kriterien einer MPU-Anordnung“ sagt Ihnen noch genauer, ob und wann Sie mit einer MPU rechnen müssen. Auf der Webseite „10-Punkte-Programm zum Führerschein“ finden Sie eine Gesamtübersicht der (weiteren) Schritte, die auf Sie zukommen und auch die Seiten zur MPU-Vorbereitung enthalten nützliche, nach Anlässen getrennte Informationen. Auch können Sie die Seite zur Sperrfristverkürzung durchlesen, um herauszufinden, ob dieser Weg für Sie von Vorteil ist.

Sollten nach Prüfung der Unterlagen Bedenken gegen Ihre Fahreignung bestehen, wird die Führerscheinstelle Sie nach der Antragstellung darüber informieren. Man wird Ihnen mitteilen, ob Sie etwa im Falle von Drogenauffälligkeit, von Alkoholabhängigkeit oder von körperlichen bzw. geistigen Gebrechen ein fachärztliches Gutachten beizubringen haben. Oder man wird Ihnen mitteilen, dass Sie sich einer MPU unterziehen müssen: etwa wenn Sie eine Alkohol- oder Drogenfahrt begangen haben, wenn Sie über 8 Punkte in Flensburg gesammelt haben oder wenn Sie strafrechtlich erheblich in Erscheinung getreten sind bzw. eine Aggressionstat begangen haben.

In diesem Fall wird Ihnen die Führerscheinstelle eine Liste der Fachärzte oder der Begutachtungsstellen vorlegen, die amtlich anerkannt sind, und – am besten nach Rücksprache mit einem Verkehrspsychologen – werden Sie dann den für Sie geeigneten Anbieter aussuchen. Denn Sie haben meine Webpräsenz aufmerksam studiert und herausgefunden, dass Sie insbesondere bei einer MPU-Anordnung um eine verkehrspsychologische Beratung nicht herumkommen. Wenigstens eine Sprechstunde sollten Sie unter allen Umständen vereinbaren, damit Ihre Situation sorgfältig analysiert werden kann. Natürlich können Sie bereits die Sperrfrist nutzen, eine solche Information einzuholen, d.h. Sie können und sollten sich frühzeitig um kompetente Hilfe bemühen. Dann haben Sie exzellente Chancen auf ein positives Gutachten und werden auch mit ganz anderem Selbstvertrauen in die Prüfung gehen.

Ihre Chance

Lassen Sie sich nichts vormachen! Es liegt vor allen an Ihnen, ob Sie die MPU bestehen oder nicht. Sie haben es in der Hand, durch frühzeitiges Handeln den Schaden, der Ihnen durch den Führerscheinverlust entstanden ist, zu minieren. Denn wenn Sie rechtzeitig einen Verkehrspsychologen aufsuchen, mit ihm die Kriterien einer positiven Begutachtung abklären, eventuell erforderliche Abstinenzbelege sammeln und durch eine qualifizierte verkehrspsychologische Beratung sich gründlich auf die MPU vorbereiten, werden Sie am Tag der Prüfung nicht mit leeren Händen dastehen bzw. ins offene Messer laufen. Sie werden vielmehr die Erwartungen des Arztes und des Psychologen erfüllen, werden dessen Fragen gewachsen sein und überzeugend belegen und darlegen können, dass Sie an sich gearbeitet, sich verändert haben. Sie werden mit dem für Sie erfreulichen Gespräch und dem positiven Gutachten eine Last von sich abwerfen, die seit dem Führerscheinentzug auf Ihnen lag. Sie werden sich frei fühlen und Sie werden wissen, dass Sie sich dieses Gefühl auch verdient haben. Und sie werden – da Sie verstanden haben, wie wichtig Ihnen der Führerschein ist – auch alles daran setzen, ihn dauerhaft zu behalten.

Wenn Sie also den Führerschein verloren haben und noch nicht wissen, was auf Sie zukommt, dann suchen Sie frühzeitig einen Verkehrspsychologen auf und befolgen Sie die auf dieser Webpräsenz Ihnen vorgestellten Schritte, damit auch Ihr Fall sich zum Guten wendet und Sie so bald wie möglich wieder autofahren können.